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Musterthal
Gemeinde im Landkreis Mittelbergen

Barrierefreiheitserklärung

Wie zugänglich diese Website ist, was dafür getan wurde und wohin Sie eine Rückmeldung geben können.

Stand dieser Erklärung

Gilt für
alle Seiten dieser Website

Vereinbarkeit
teilweise vereinbar mit der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Erstellt am
3. März 2026

Grundlage
Bewertung durch die Gemeinde selbst

Diese Erklärung beruht auf einer Prüfung durch die Gemeinde selbst, nicht auf einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle. „Teilweise“ steht hier, weil eine eigene Prüfung die vollständige Übereinstimmung nicht feststellen kann — und weil es einen benannten Punkt gibt, an dem es hakt.

Was die Seiten leisten

Jede Seite hat eine durchgehende Überschriftenfolge, und Listen sind als Listen ausgezeichnet. Ein Vorlese-Programm kann den Aufbau darum abbilden, ohne dass es die Gestaltung sehen muss.

Am Anfang jeder Inhaltsseite steht ein Sprunglink direkt zum Inhalt. Er wird sichtbar, sobald er den Tastaturfokus bekommt, und überspringt Kopf und Navigation.

Impressum, Datenschutz und diese Erklärung sind von jeder Inhaltsseite aus über den Fuß erreichbar.

Was nicht barrierefrei ist

Die Niederschriften und Beschlüsse des Gemeinderats hängen als Dateien an den Sitzungen. Diese Dateien tragen keine Auszeichnung ihrer Struktur — ein Vorlese-Programm liest sie deshalb nicht so zuverlässig wie eine Seite.

Wenn Sie einen dieser Texte in einer anderen Form brauchen, sagen Sie es der Zentrale im Rathaus. Sie bekommen ihn dann vorgelesen, in großer Schrift oder auf Papier.

Rückmeldung geben

Ist Ihnen eine Seite begegnet, die Sie nicht nutzen konnten? Sagen Sie es der Gemeinde — mit der Adresse der Seite und einem Satz dazu, woran es lag. Die Zentrale im Rathaus nimmt die Rückmeldung entgegen und gibt sie weiter.

Wenn Sie eine Auskunft in einer anderen Form brauchen — vorgelesen, in großer Schrift, auf Papier —, sagen Sie das bitte gleich dazu.

Rückmeldung an
Rathaus Musterthal
Marktplatz 1, 01234 Musterthal
03521 40 20-0
info@musterthal.de

Die Zentrale ist montags, dienstags und donnerstags besetzt.

Wenn die Rückmeldung nicht weiterhilft

Bleibt Ihre Rückmeldung ohne zufriedenstellende Antwort, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen. Das Verfahren kostet Sie nichts.

Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Ostwalden
bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Domstraße 9, 02345 Waldenberg
03599 22 30-0

Der kürzere Weg ist meist der erste: Sagen Sie es zuerst der Gemeinde — 03521 40 20-0 oder info@musterthal.de. Vieles lässt sich dort in ein paar Tagen ändern.