Anliegen
Wohnsitz ummelden
Wann Sie das brauchen
Umzug
Was zu tun ist
- Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde der Gemeinde anmelden
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen
- Wohnungsgeberbestätigung vorlegen — die Vermieterin oder der Vermieter ist gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet
Was es kostet
gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Dazu gehört
Auskunft Musterthal
Guten Tag. Ich beantworte Fragen zu dieser Gemeinde: Öffnungszeiten, Zuständigkeiten, Termine, Fristen. Was ich nicht aus dieser Website weiß, sage ich Ihnen so.
BeispielWie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?
Zwei Wochen nach dem Einzug. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.Wohnsitz ummeldenAusweis und Wohnungsgeberbestätigung mitbringen.
Antwortet nur aus dem Bestand dieser Website.